Mit dem Auto zum Arbeitsplatz: Sozialamt soll für MS-Patienten die Anschaffungskosten eines Autos übernehmen

Ein an multipler Sklerose (MS) erkrankter Mann erhielt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Obwohl ihm ein Behinderungsgrad von 100 Prozent bescheinigt wurde, ging er mindestens zwei Tage die Woche einer Beschäftigung von etwa drei Stunden nach. Mit eigener Kraft konnte er nur eine Gehstrecke von maximal 200 Meter bewältigen. Daher leaste er einen Wagen und beantragte beim Sozialamt die Übernahme der Anschaffungskosten. Der Antrag wurde abgelehnt.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat der MS-Patient jedoch Anspruch auf finanzielle Unterstützung (5 C 43.99). Das Sozialhilferecht sehe eine entsprechende Eingliederungshilfe für Behinderte vor, wenn so die Folgen der Behinderung beseitigt oder gemildert werden könnten. Man wolle ihnen dadurch die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und vor allem die Eingliederung in das Arbeitsleben erleichtern. Dabei komme es nicht in erster Linie auf die Rentabilität der Erwerbstätigkeit an. Voraussetzung sei lediglich eine regelmäßige Beschäftigung, wie sie der MS-Patient ausübe. Es sei für ihn notwendig, dafür einen Wagen zu benützen.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 2000 - 5 C 43.99

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