| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Bevor sie von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung Geld sehen, müssen kranke Versicherungsnehmer oft einen langen und nervenaufreibenden Kampf führen - diese Erfahrung blieb auch dem früheren Leiter einer polizeilichen Einsatzstelle nicht erspart. Er litt an Muskelschwäche und Bluthochdruck, in Folge dessen war er gehbehindert und ertrug keinerlei Stress mehr. Die Versicherung wollte jedoch nicht zahlen: Der Mann könne sehr wohl noch in der freien Wirtschaft als Sicherheitsberater oder als Wachdienstleiter arbeiten, meinte sie.
Das Oberlandesgericht Koblenz gestand dem Ex-Polizisten Rentenansprüche aus der Versicherung zu (10 U 1541/99). Laut ärztlichem Gutachten sei er weder in der Lage, seinem früheren Beruf nachzugehen, noch dazu fähig, die von der Versicherung benannten Alternativ-Berufe auszuüben. Auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung könnte er zwar als Sicherheitsberater einer Firma arbeiten, das würde in etwa auch seiner früheren Lebensstellung entsprechen. Die Tätigkeit als Sicherheitsberater oder in einem Wachdienst erfordere jedoch große psychische Belastbarkeit, während der Versicherungsnehmer wegen seines Bluthochdrucks jeden Stress meiden solle.
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 29. September 2000 - 10 U 1541/99
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