| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Ein Rettungsassistent litt unter Herzbeschwerden. Nach längerer Behandlung meldete er 1994 Ansprüche aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung an. Mehrere Gutachten verschiedener Ärzte bestätigten der Versicherung, dass der Mann seinen Beruf als Rettungsassistent nicht mehr ausüben könne. Ihn statt dessen als Mitarbeiter auf einer Rettungsleitstelle zu beschäftigen, sei aber durchaus möglich, hieß es. Deshalb zahlte ihm die Versicherung zunächst keine Rente und verwies ihn auf die gleichwertige Ersatztätigkeit.
Es folgte ein längerer Rechtsstreit um die Rente, den der Versicherungsnehmer schließlich im Sommer 1996 (wegen des anders lautenden Abschlussberichts einer Herzklinik) gewann: Die Versicherung wurde verurteilt, ihm monatlich 2673 DM Rente zu zahlen. Vorher war der Mann jedoch so in Geldnot geraten, dass er im Februar 1995 sein Haus bei einer Zwangsversteigerung unter Wert verkaufen musste. Vergeblich forderte er dafür eine Entschädigung vom Versicherungsunternehmen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies seine Klage ab (4 U 54/99). Die Versicherung habe zu spät gezahlt, weil sie sich im Recht wähnte - und dafür habe sie gute Gründe gehabt. Sie habe nach den (bis März 1995 vorliegenden) ärztlichen Stellungnahmen davon ausgehen müssen, dass der Versicherungsnehmer nicht gänzlich berufsunfähig sei, sondern im Leitstellendienst durchaus noch eingesetzt werden könne. Deshalb habe sie zunächst die Zahlung der Rente verweigern dürfen. Als das Gutachten der Herzklinik - in dem zum ersten Mal behauptet wurde, dass der Herzkranke auch den Belastungen der Ersatztätigkeit nicht gewachsen wäre - bei der Versicherung eingetroffen sei, sei das Haus bereits versteigert gewesen.
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