| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Wer sich gegen Berufsunfähigkeit versichert, glaubt, eine Alltagssorge los zu sein. Kommt es zu einem Unfall, sieht er sich dann allerdings so mancher Hürde ausgesetzt. Unzählige Gerichtsentscheidungen zeugen vom oft zermürbenden Kampf um eine Leistung aus dem Versicherungstopf.
So erging es auch einem Personaltrainer. Eines Tages verunglückte er und zog sich eine schwere Rückenverletzung zu. Er musste operiert werden und lag lange Zeit im Krankenhaus. Danach quälte sich der Mann mit einem Stützkorsett ab, klagte über ständige Schmerzzustände mit Ausstrahlungen vom Rücken in das nicht mehr voll belastbare rechte Bein. In einer Rehabilitationsklinik versuchte er sieben Wochen lang, sich gesundheitlich wieder auf Vordermann zu bringen. Fast ein Jahr lang war er arbeitsunfähig krank geschrieben.
Von der Berufsunfähigkeitsversicherung verlangte er für diese Zeit Rente. Ohne gerichtliche Hilfe ging die Angelegenheit freilich nicht ab: Es könne keine Rede davon sein, dass er seinen Beruf nicht mehr habe ausüben können, meinte nämlich die Versicherung und zahlte keinen Euro.
Anders sah das Oberlandesgericht Düsseldorf den Fall und urteilte, der Mann sei in diesem
Jahr zumindest zu 50 Prozent in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt
gewesen (4 U 176/97). Ein Personaltrainer müsse den ganzen Tag "vor Zuhörern agieren, Aktivität
ausstrahlen und sein Publikum fesseln". Das sei mit andauernden Schmerzen schwer möglich und
noch schwerer, wenn man nach einer Operation nur noch im Stützkorsett sitzend dozieren
könne. Ab dem sechsten Monat ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit müsse daher die
Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen und solange zahlen, wie dieser Zustand andauere.
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 1998 - 4 U 176/97
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