Merkblatt und Leitfaden zum BAföG

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet mittlerweile hervorragende und aktuelle Informationen zu BAföG, Bildungskredit und weiteren Fördermaßnahmen. Die Informationen stehen im PDF-Format und zumeist auch barrierefrei zum Download bereit.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet auf der eigenen Website zahlreiche Merkblätter zum Download. Zu mehreren BAföG-Fragen liegt jeweils ein aktueller Leitfaden als PDF-Datei (Merkblatt) vor. Sie finden darin zu speziellen Themen Informationen über relevante rechtliche Fragen zum BAföG und vor allem zu den notwendigen Schritten. Die Merkblätter werden jeweils an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst. Der Download ist sehr zu empfehlen.

Beispielhafter Auszug aus einem Merkblatt zur Elternunabhängigen Förderung:
§ 11 Abs. 3 BAföG enthält Ausnahmen von der elternabhängigen Förderung. Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn Auszubildende

  1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen,
  2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig waren oder
  4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig waren.

Die Nummern 3 und 4 gelten nur, wenn die Auszubildenden in den Jahren ihrer Erwerbstätigkeit in der Lage gewesen sind, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten. In diesen Fällen unterstellt der Gesetzgeber für die Förderung nach dem BAföG, dass die Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung einer Berufsausbildung nicht mehr besteht, so dass die Frage der Unterhaltsverpflichtung nach den dafür maßgebenden zivilrechtlichen Grundsätzen nicht mehr zu prüfen ist; lediglich bei der Gesetzesauslegung können der Gesetzeszweck und damit der zivilrechtliche Hintergrund an Bedeutung gewinnen.

Fazit: Wenn es um Informationen und Fördergelder der Bildung geht, sollte das Original (Website: Bundesministerium für Bildung und Forschung) gewählt werden. Neben BAföG werden auch Fördermaßnahmen wie Bildungskredit und Begabtenförderung eingehend dargestellt. Telefonisch ist eine BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800 2236341 von Montags bis Freitags von 8:00 bis 20:00 zu erreichen. Der Inhalt der Website ist identisch mit Das neue BAföG.

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