Beratertätigkeit durch Seniorchef nicht sozialversicherungspflichtig
Übergibt ein Unternehmer seinen Betrieb an seine Kinder und übt er für diese gegen Entgelt eine Beratungs- und Kundenbetreuungstätigkeit aus, stellt dies eine selbstständige Tätigkeit dar. Die gezahlte Vergütung unterliegt daher nicht der Sozialversicherungspflicht.
Urteil des Hessischen LSG vom 13.07.2006
L 8 KR 6/06
Pressemitteilung des Hessischen LSG