Beratertätigkeit durch Seniorchef nicht sozialversicherungspflichtig

Übergibt ein Unternehmer seinen Betrieb an seine Kinder und übt er für diese gegen Entgelt eine Beratungs- und Kundenbetreuungstätigkeit aus, stellt dies eine selbstständige Tätigkeit dar. Die gezahlte Vergütung unterliegt daher nicht der Sozialversicherungspflicht.

Urteil des Hessischen LSG vom 13.07.2006
L 8 KR 6/06
Pressemitteilung des Hessischen LSG

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