Kein Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Übergang eines Betriebs

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Arbeitnehmer kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Betriebsübergangs jedoch widersprechen.

Ein Widerspruchsrecht besteht aber nicht, wenn der Betriebsübergang nicht auf einem Rechtsgeschäft beruht, sondern gesetzlich angeordnet wurde. In dem konkreten Fall ging die Trägerschaft für das Berliner Opernhaus von der Stadt Berlin auf eine Stiftung über.

Urteil des BAG vom 02.03.2006
8 AZR 124/05
Pressemitteilung des BAG

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