Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
Eltern von vor dem 1. Januar 2007 geborenen Kindern steht kein Anspruch auf das neu eingeführte Elterngeld zu. Das Bundessozialgericht sieht darin keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus
Art. 3 Abs.1 GG. Die Anknüpfung an den Geburtstag des Kindes stellt keine verfassungswidrige Härte dar. Die Ungleichbehandlung ist durch Haushaltseinsparungen und durch die Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands gerechtfertigt.
Urteil des BSG vom 23.01.2008
B 10 EG 3/07 R
Pressemitteilung des BSG