Redaktioneller Hinweis: Ab 2007 ist das Erziehungsgeld durch das so genannte Elterngeld abgelöst worden. Mit Wirkung vom 01. Januar 2011 wird auch das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger auf das Arbeitslosengeld II in voller Höhe angerechnet
Kinder, die bis zum 31. Dezember 2006 geboren werden, fallen im Sinne der Familienförderung unter das Bundeserziehungsgeldgesetz. Das Erziehungsgeld beträgt in diesen Fällen 300 Euro monatlich und wird 24 Monate lang gezahlt. Alternativ kann es auch für zwölf Monate beansprucht werden und beträgt dann 450 Euro im Monat.
Die Inanspruchnahme ist allerdings von Einkommensgrenzen abhängig, die wiederum nach Kinderzahl, Alter des Kindes und Familienstand unterschiedlich sind. Für Studierende und Empfänger von Arbeitslosengeld II kann das bis zum Ende des Jahres 2006 gültige Erziehungsgeld günstiger als das neue Elterngeld sein.
Checkliste-Punkte zum Erziehungsgeld?
bei Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und ein Sorgerecht besteht
wenn das Kind durch den Antragsteller erzogen und betreut wird
wenn der Antragsteller keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Teilzeitarbeit bis 30
Stunden/Woche ist zulässig) sich in der Berufsausbildung befindet, oder ein Härtefall vorliegt (z.B.
verwitweter Antragsteller)
Erziehungsgeld wird unabhängig von der bisherigen Tätigkeit bezahlt.
Der Bezug von Entgeltersatzleistungen neben dem Bezug von Erziehungsgeld ist möglich, sofern Bemessungsgrundlage für die Entgeltersatzleistungen eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden ist.
Unterhaltsansprüche sind durch die Gewährung von Erziehungsgeld nicht betroffen.
Das Erziehungsgeld ist beim zuständigen Versorgungsamt nach der Geburt des Kindes durch ein formloses Schreiben für jeweils ein Jahr zu beantragen.
Erziehungsgeld kann höchstens rückwirkend auf sechs Monate gewährt werden. Der Antrag für das zweite Erziehungsjahr kann frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden.
Sie erhalten nach Stellung Ihres Antrags vom Versorgungsamt einen Vordruck, den Sie ausgefüllt an das Versorgungsamt zurückschicken müssen. In der Regel müssen dem Antrag noch weitere Unterlagen beigefügt werden (z.B. Einkommensnachweise)