Informationen zum Erziehungsgeld

Redaktioneller Hinweis: Ab 2007 ist das Erziehungsgeld durch das so genannte Elterngeld abgelöst worden. Mit Wirkung vom 01. Januar 2011 wird auch das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger auf das Arbeitslosengeld II in voller Höhe angerechnet

Kinder, die bis zum 31. Dezember 2006 geboren werden, fallen im Sinne der Familienförderung unter das Bundeserziehungsgeldgesetz. Das Erziehungsgeld beträgt in diesen Fällen 300 Euro monatlich und wird 24 Monate lang gezahlt. Alternativ kann es auch für zwölf Monate beansprucht werden und beträgt dann 450 Euro im Monat.

Die Inanspruchnahme ist allerdings von Einkommensgrenzen abhängig, die wiederum nach Kinderzahl, Alter des Kindes und Familienstand unterschiedlich sind. Für Studierende und Empfänger von Arbeitslosengeld II kann das bis zum Ende des Jahres 2006 gültige Erziehungsgeld günstiger als das neue Elterngeld sein.

Checkliste-Punkte zum Erziehungsgeld?


Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps