GKV Leistungen
GKV Wechsel
GKV Grundlagen
Private KV - PKV
Krankenzusatz
Gut zu Wissen
Verwandt Auszug
Vorsorge / Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse     bei Finanztip.de

Überhöhter Tagessatz: Krankenhaus versucht, Kostendefizit zu decken

Am Heiligen Abend wurde ein Feuerwehrmann bei einem Unfall mit dem Feuerwehrfahrzeug verletzt und ins Krankenhaus eingeliefert. Für den Schaden hatte zur Hälfte die Kommune einzustehen, wie ein Gericht im Prozess um Schadenersatz entschied. Das Krankenhaus berechnete der gesetzlichen Krankenversicherung für den einwöchigen Klinikaufenthalt einen Pflegesatz von rund 1.800 Euro täglich. Diesen extrem hohen Pflegesatz hatte es mit den Kassen speziell für den Monat Dezember vereinbart, um ein Defizit auszugleichen.

Vorher hatte der Pflegesatz 194 Euro am Tag betragen, was die Kosten nicht deckte und zu einer riesigen Finanzlücke geführt hatte. Als die Krankenversicherung den Anspruch des Verletzten gegen die Stadt geltend machte und von ihr die Hälfte der Behandlungskosten verlangte, kam es erneut zu einem Rechtsstreit: Die Kommune weigerte sich, die horrende Rechnung zu zahlen und veranschlagte den Kostensatz von 194 Euro.

Beim Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Krankenversicherung mit ihrer Klage gegen die Stadt keinen Erfolg (1 U 2/98). Dass das Krankenhaus im Dezember einen überhöhten Tagessatz kassierte, habe ausschließlich dem Ausgleich des Defizits dienen sollen, das durch vorher zu niedrig festgesetzte Krankenpflegesätze verursacht wurde.

Wenn die Krankenversicherung auf Grund ihrer Vereinbarungen mit der Klinik zur Zahlung dieses weit überhöhten Tagessatzes verpflichtet sein sollte, bedeute dies nicht, dass sie diese Kosten auf die Stadt abwälzen könne. Diese müsse sich nicht an Kosten beteiligen, die mit dem Schaden, den sie dem Feuerwehrmann zu ersetzen habe, in keinerlei Zusammenhang stünden.


Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Mai 1999 - 1 U 2/98
  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps