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Vorher hatte der Pflegesatz 194 Euro am Tag betragen, was die Kosten nicht deckte und zu einer riesigen Finanzlücke geführt hatte. Als die Krankenversicherung den Anspruch des Verletzten gegen die Stadt geltend machte und von ihr die Hälfte der Behandlungskosten verlangte, kam es erneut zu einem Rechtsstreit: Die Kommune weigerte sich, die horrende Rechnung zu zahlen und veranschlagte den Kostensatz von 194 Euro.
Beim Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Krankenversicherung mit ihrer Klage gegen die Stadt keinen Erfolg (1 U 2/98). Dass das Krankenhaus im Dezember einen überhöhten Tagessatz kassierte, habe ausschließlich dem Ausgleich des Defizits dienen sollen, das durch vorher zu niedrig festgesetzte Krankenpflegesätze verursacht wurde.
Wenn die Krankenversicherung auf Grund ihrer Vereinbarungen mit der Klinik zur Zahlung dieses weit überhöhten Tagessatzes verpflichtet sein sollte, bedeute dies nicht, dass sie diese Kosten auf die Stadt abwälzen könne. Diese müsse sich nicht an Kosten beteiligen, die mit dem Schaden, den sie dem Feuerwehrmann zu ersetzen habe, in keinerlei Zusammenhang stünden.
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