Familienkasse streicht Kindergeld für Schüler

Ein 20-Jähriger begann an einer Berufsfachschule eine zweijährige Ausbildung zum Industrietechnologen. Träger der Schule war eine Unternehmensstiftung, die zur Ausbildung ein monatliches Stipendium beisteuerte (1150 DM monatlich im ersten und 1250 DM monatlich im zweiten Ausbildungsjahr). Der junge Mann bezog am Ausbildungsort ein möbliertes Zimmer, das etwa drei Kilometer von der Schule entfernt lag.

Wegen des Stipendiums strich die Familienkasse dem Vater des Schülers das Kindergeld: Wenn ein Schüler, Student oder Azubi über eigene Einkünfte von mehr als (ab 1.1.2002: 7.188 EUR) verfüge, gebe es kein Kindergeld. Das steuerfreie Stipendium des künftigen Industrietechnologen liege über dieser Einkommensgrenze. Gegen diese Entscheidung setzte sich der Vater zur Wehr: Bei dem Stipendium handle es sich um steuerpflichtige Einnahmen, argumentierte er, davon seien Fahrtkosten, Schulgeld und Aufwendungen für die Wochenendheimfahrten abzuziehen. Wenn man so verfahre, wäre die Einkommensgrenze für den Bezug von Kindergeld keineswegs überschritten.

Erst beim Bundesfinanzhof (BFH) konnte sich der Vater gegen die Familienkasse durchsetzen (VI R 77/00). Wenn ein Kind an einem auswärtigen Ausbildungsort wohne, seien Fahrtkosten als besondere Ausbildungskosten auf die Einkünfte (hier: auf das Stipendium) anzurechnen, entschied der BFH. Das gelte für die Fahrten am Ausbildungsort, aber auch für die Fahrten vom Ausbildungsort zum Wohnort der Eltern, der im Normalfall den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Kindes darstelle. Berücksichtige man die in allen Einzelheiten belegten Aufwendungen des Schülers (624 DM jährlich für Fahrten zwischen Zimmer und Schule und 10.608 DM jährlich für Heimfahrten), werde der Jahresgrenzbetrag nicht überschritten. Deshalb müsse die Familienkasse während der zweijährigen Ausbildung des jungen Mannes an der Berufsfachschule Kindergeld zahlen.


Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2001 - VI R 77/00
  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps