GKV Leistungen
GKV Wechsel
GKV Grundlagen
Private KV - PKV
Krankenzusatz
Gut zu Wissen
Verwandt Auszug
Vorsorge / Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse     bei Finanztip.de

Erstattung von Arztkosten für GKV-Versicherte im Ausland

In Kürze: Außerhalb Europas bzw. in Ländern, mit denen keine Verträge über die Krankenversorgung bestehen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Behandlungskosten für ihre Mitglieder. Versicherungsschutz haben Mitglieder der GKV lediglich bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, wie zum Beispiel im Urlaub. Allerdings auch nur, wenn das Aufenthaltsland der EU angehört oder ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land besteht. Bei anderen Reisen ist dringend der Abschluss einer Auslandsreise-KV zu empfehlen.

Leistungen der GKV im Ausland

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ersetzt nur die Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären. Es kommt daher häufig vor, dass Reisende und Urlauber einen Teil der Kosten für die ärztliche Behandlung selbst tragen müssen. Dies passiert auch bei einer Behandlung innerhalb Europas. Die Kosten für einen notwendigen Rücktransport übernehmen die Krankenkassen generell nicht.

Für eine geplante ambulante Behandlung im EU-Ausland benötigen GKV-Versicherte keine Genehmigung von der eigenen Krankenkasse. Nach § 13 Abs. 4 SGB V können Versicherte der GKV auch Versicherungsleistungen in anderen Mitgliedstaaten der EU sowie in bestimmten anderen Vertragsstaaten in Anspruch nehmen. Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt dagegen muss die Übernahme der Kosten vorher von der Kasse genehmigt werden (vgl. Absatz 5). [Mehr hierzu im Artikel Medizintourismus wegen Zahnersatz].

Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, wenn Sie speziell für eine Behandlung ins Ausland reisen wollen. Wenn GKV-Versicherte ins Ausland reisen, ist wegen der eingeschränkten grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert. In Nicht-EU-Ländern bzw. Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist sie für viele Reisende schon fast eine "Muss-Versicherung". Die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest halten eine Auslandsreise-Krankenversicherung für jede Reise ins Ausland sinnvoll. Mehr Informationen z.B. hierzu bei Verbraucherzentrale sowie die besten Auslandsreise-Krankenversicherungen im Test bei Stiftung Warentest. Viele gesetzliche Krankenversicherungsunternehmen vermitteln in Kooperation mit privaten Versicherern den Zusatzschutz einer Auslandsreise-Krankenversicherung.

Sonderfall der sofortigen Behandlung im Ausland: Wer altersbedingt keine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen kann, darf auf die Übernahme von (anteiligen) Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung von bis zu sechs Wochen bei Behandlung in Ländern setzen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Auszug aus § 18 Abs. 3 SGB V: (...) als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder ihres Lebensalters nachweislich nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Auslandsaufenthalts festgestellt hat.

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Die European Health Insurance Card (EHIC) stellt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten für Auslandsreisen aus, denn die GKV-Versicherten müssen bei der Behandlung in einem EU-Land nachweisen, dass sie in Deutschland krankenversichert sind. Diese Anspruchsbescheinigung für die Inanspruchnahme von Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen im Ausland (Europäische Versicherungskarte) wird umgangssprachlich manchmal auch noch als "Auslandskrankenschein" bezeichnet.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (DVKA). Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.. Die DVKA ist Teil des GKV-Spitzenverbandes und versteht sich als Dienstleister und zuverlässiger Partner von Krankenkassen sowie deren Versicherten und Verbänden. Als internationales Bindeglied zwischen den Sozialversicherungssystemen erbringen die umfassende Serviceleistungen im Rahmen der EU- und Abkommensregelungen mit über 40 Staaten.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps