Arbeitslosengeld II
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Unterschied zwischen Hartz IV und Arbeitslosengeld (ALG II)

Es gibt rechtlich keinen Unterschied zwischen diesen Begriffen. Es besteht aber ein großer Unterscheid zwischen dem (normalen) Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) und dem Arbeitslosengeld II (ALG II oder Unterstützung nach Hartz IV).

Es besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld. Um Arbeitslosengeld I beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Das durch Beiträge finanzierte Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die nur für eine bestimmte Zeit geleistet wird. Das Arbeitslosengeld II ist dagegen eine steuerfinanzierte Unterstützungszahlung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Verwandt: Informationen zu Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Informationen zum Arbeitslosengeld I
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