Kindergeld: Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Eigenverdienst
Eltern eines noch in Ausbildung stehenden Kindes haben Anspruch auf das staatliche Kindergeld, sofern die eigenen Einkünfte des Sprösslings jährlich nicht mehr als 8.004 Euro betragen. Es gibt in der Bundesregierung die Absicht, im Rahmen einer Steuervereinfachung diese Grenze ersatzlos aufzuheben. Bei der Bestimmung dieser Einkommensgrenze sieht das Bundesverfassungsgericht den Abzug der vom Kind gezahlten Sozialversicherungsbeiträge als gerechtfertigt an.
Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02