Auch Anfang 2006 ist der Kombilohn in der Politik wieder stark im Gespräch. Insbesondere die CDU möchte
bundesweit den Kombilohn einführen. Niedersachsen führt zunächst ein eigenes Modell ein.
Die Einführung eines bundesweiten Kombilohns ist mit erheblichen Risiken, insbesondere Mitnahmeeffekten
belastet. Ob es wirklich zu einer deutlichen Zunahme der Beschäftigung Geringqualifizierter kommen würde,
wird auch von Experten bezweifelt. Zumindest besteht auch in der CDU weitgehend Einigkeit darüber, dass ein
Kombilohn-Modell auch einen Mindestlohn erfordert.
Das seit März 2002 bundesweit verbreitete Mainzer Modell ist zum 31. März 2003 ausgelaufen.
Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, sollen bestehende Beschäftigungen nach dem Mainzer Modell
noch drei Jahre finanziert werden. Insgesamt 11.300 Arbeitnehmer hätten eine derart
geförderte Beschäftigung aufgenommen. Das ist weniger als erwartet.
Mit dem Mainzer Modell sollten Arbeitnehmer in niedrig bezahlten Jobs bezuschusst werden. Die
Vergünstigung erhielten die Arbeitnehmer, nicht die Arbeitgeber. Basis war das so genannte
Mainzer Modell mit folgenden Eckdaten:
Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers, bei Ledigen bis zu 67 €
Zuschlag zum Kindergeld je Kind bis zu 77 €
Förderdauer: bis zu 36 Monaten
Einkommensgrenzen:
Ledige ohne Kinder mit monatlichem Arbeitsentgelt über 325 €
und unter 810 €
Alleinerziehende/Verheiratete/Paare mit monatlichem Arbeitsentgelt
über 325 € und unter 1620 €
die Einkomemnsgrenzen erhöhen sich um eine Werbungskostenpauschale von 87 € pro Person
Voraussetzungen
Wochenarbeitszeit muss mindestens 15 Stunden ausmachen
Der Arbeitnehmer darf in den vergangenen sechs Monaten nicht sozialversicherungspflichtig im selben Unternehmen beschäftigt gewesen sein.