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Einmalzahlungen beim Krankengeld zu berücksichtigen
Einmalzahlungen des Arbeitgebers sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in bestimmten Fällen selbst dann vollständig bei der Berechnung des Krankengeldes zu berücksichtigen, wenn dies dazu führt, dass das Krankengeld das laufende Arbeitsentgelt übersteigt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die Einmalzahlung zu mindestens zwei Dritteln aus Vergütungsbestandteilen zusammensetzt, die der Arbeitgeber bei krankheitsbedingten Fehltagen des Arbeitnehmers kürzen oder ganz verweigern kann.
Urteil des BSG vom 21.02.2006 - B 1 KR 11/05 R