GKV Leistungen
GKV Wechsel
GKV Grundlagen
Private KV - PKV
Krankenzusatz
Gut zu Wissen
Verwandt Auszug
Vorsorge / Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse     bei Finanztip.de

Hausarzt in der Krankenversicherung

Durch die Gesundheitsreform sind mehrere Krankenkassentarifmodelle entstanden. Ein wichtiger Aspekt in der Gesundheitspolitik ist die Verbesserung der hausarztzentrierten Versorgung. Im Sprachgebrauch wird vereinfacht vom "Hausarztmodell" oder "Hausarzttarif" gesprochen. So sind Krankenkassen Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung schließen. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist aber für die Versicherten grundsätzlich freiwillig.

Die Versicherten entscheiden sich zunächst für einen Hausarzt, der sie betreut und die gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Behandlung steuert und kontrolliert. Der Hausarzt überweist bei Bedarf die Versicherten an die entsprechenden Fachärzte. Der Hausarzt hat mithin auch eine Lotsenfunktion. Sowohl die Hausärzte als auch die Versicherten profitieren von einem Hausarztprogramm. So können die Krankenkassen ihren Mitgliedern dadurch Vergünstigungen wie Prämienreduzierung oder Zuzahlungsermäßigung anbieten.

Beim klassischen Hausarzttarif verpflichtet sich der Patient, immer erst zu einem mit der Krankenkasse kooperierenden Hausarzt zu gehen. Einzige Ausnahme seien Fachärzte für Frauen- und Augenheilkunde sowie Notfälle. Die Versicherten und der Hausarzt erhalten dafür einen Bonus. Die Krankenkasse sichert eine bestimmte ärztliche Qualität und es werden Doppeluntersuchungen vermieden.

Die Vielzahl der vorhandenen Versicherungstarife bringt dem Patienten zwar eine größere Entscheidungsfreiheit. Ein Mehr an Entscheidungsfreiheit bedeutet auch aber mehr Unübersichtlichkeit. Eine aktuelle Übersicht nahezu aller Kassentarife mit sehr tiefgehenden und aktuellen Hinweisen zum Versicherungstarif hilft bei der Auswahl.

Einige Krankenkassen statten ihre Hausarzttarife mit "Goodies" für ihre Versicherten aus. So soll mit gewissen angebotenen Hausarzttarifen auch erreicht werden, dass ein Patient bei einem vereinbarten Hausarzttermin möglichst nicht länger als 30 Minuten auf die Behandlung in der Arztpraxis warten muss. Auch die Zeit, um einen Arzttermin zu erhalten, soll so verkürzt werden. Teilweise verpflichtet sich der Hausarzt, eine Abendsprechstunde anzubieten. Als Anreiz zur Teilnahme wird teilweise auch der Wegfall oder die Verminderung der Zuzahlungen angeboten.

Die Hausarztmodelle sind aber bei den Krankenkassen nicht beliebt. Als Beispiel für viele Krankenkassen wird hier eine Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse (TK) zitiert: "Erste Ergebnisse der unabhängigen Begleitforschung zeigen, dass Hausarztverträge keine medizinischen oder wirtschaftliche Vorteile bringen. Die TK hält daher die gesetzliche Verpflichtung der Kassen, einen Hausarztvertrag anbieten zu müssen, für kontraproduktiv".

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps