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Wahltarife in der Krankenversicherung
Durch die
Gesundheitsreform sind verschiedene Krankenversicherungs-Wahltarife geschaffen worden. Damit besteht für die gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zusatztarifen zu wählen.
Mit einem Wahltarif lässt sich einiges an Geld sparen, doch Chancen und Risiken liegen auch dicht beieinander. Vor der Entscheidung, in einen neuen Versicherungstarif zu wechseln, ist Information und Beratung angesagt. Eine aktuelle Darstellung nahezu aller Kassentarife mit detaillierten Informationen zum jeweiligen Versicherungstarif ist dabei nützlich. Die Bindungsdauer liegt bei einem Wechsel in einen Wahltarif zwischen einem und drei Jahren. [Mehr hierzu im Artikel unter Bindungsfrist bei Wahltarifen]. Bei Prämienerhöhung besteht aber ein Recht auf Sonderkündigung.
Darstellung der wichtigsten Wahltarife
Zu den wichtigsten Krankenkassentarifen zählen:
- Selbstbehalt (Selbstbehalttarif):
Jeder kennt nahezu den Selbstbehalt aus der Kfz-Versicherung (Teilkasko-Versicherung). Der Selbstbehalt in der Krankenversicherung ist hiermit vergleichbar. Der Versicherungsnehmer zahlt die (in der Regel ambulanten) Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche. Dafür ist die Versicherungsprämie deutlich geringer. In der privaten Krankenversicherung ist dieses Modell sehr verbreitet. Junge Menschen werden sich für diesen Wahltarif viel eher entscheiden als ältere oder chronisch Kranke.
- Beitragsrückerstattung (Beitragsrückerstattungstarif):
Das Beitragsrückvergütungsmodell ist auch nicht neu. Wer ein Jahr lang keine ambulante medizinische Behandlung in Anspruch nimmt oder keine Leistungen der Krankenkasse begehrt, erhält abhängig vom Wahltarif eine Rückerstattung. Vorsorgeuntersuchungen gelten zumeist nicht als in Anspruch genommene Leistungen der Krankenkasse.
- Kostenerstattung:
Wie privat Versicherte zahlt der gesetzlich Versicherte zunächst die Arztrechnungen selbst. Er tritt in Vorkasse und reicht die Arztrechnungen später bei der eigenen Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet den üblichen Teil für gesetzlich Versicherte. Eventuelle Restkosten (wie zum Beispiel besondere Leistungen) muss der Patient selber tragen. Ein Kostenrisiko liegt darin, dass der Arzt nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abrechnen kann. In derartigen Kostenerstattungsmodellen können daher auch höhere Erstattungen gegen Zahlung einer Zusatzprämie vereinbart werden.
- Bonusprogramme - Bonusmodelle:
Gesetzliche Krankenkassen können ihren Mitgliedern auch Bonusprogramme für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten anbieten. Dazu gehört zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen oder an qualitätsgesicherten Präventionsprogrammen. Die Krankenkasse in der Ausrichtung ihrer Bonusprogramme weitgehend frei. Denn jede Krankenkasse muss selbst einschätzen, ob und wie sie mit welchen finanziellen Anreizen ihre Versicherten zu gesundheits- und kostenbewusstem Verhalten motiviert. Üblich sind kleine Geldprämien, Wegfall oder Verminderung der Zuzahlungen oder Zuschüsse für ausgewählte Leistungen, die ohnehin privat zu zahlen sind.
- Hausarztmodell (Hausarzttarif):
Alle Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten ein Hausarztmodell anzubieten. Wer bei Krankheit zunächst den Hausarzt vor dem Facharzt aufsucht, wird von Zuzahlungen oder der Praxisgebühr befreit. Weil die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, ihren Mitgliedern einen Hausarzttarif anzubieten, wird sich dieses Modell auch durchsetzen. Dabei wird es nicht selten zu Streit zwischen Fachärzten, Hausärzten, Krankenkassen und Politikern kommen. [Mehr hierzu im Artikel Hausarzttarife von Krankenkassen].
- Krankengeldtarif – zum Beispiel für Selbstständige:
Seit dem 01.01.2009 müssen gesetzliche Krankenkassen auch Wahltarife mit Anspruch auf Krankengeld für bestimmte Personenkreise anbieten, die in der Regelversorgung keinen oder einen eingeschränkten Anspruch auf Krankengeld haben. Bestimmte Versicherte, wie zum Beispiel Selbstständige können sich mit diesem Tarif einen Krankengeldanspruch sichern. Für diesen Wahltarif mit Krankengeldanspruch verlangt die Krankenkasse eine entsprechende Zusatzprämie.
Insbesondere Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Krankengeld-Wahltarif abschließen, binden sich unnötigerweise. Obwohl sie nicht in der GKV versicherungspflichtig sind und ihre freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für den Wechsel in eine PKV jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats ordentlich kündigen können, bewirkt der Abschluss eines Krankengeldtarifs innerhalb der GKV, dass die Selbständigen 3 Jahre lang an die GKV gebunden sind. Freiwillig Versicherte sollten daher abwägen, ob sie sich wirklich so lange an eine gesetzliche Krankenkasse binden wollen. [Mehr hierzu im Artikel unter Bindungsfrist bei Wahltarifen].
Bei den Wahltarifen wird auch zwischen den Pflichttarifen (obligatorisch) und den "echten" freiwilligen Wahltarife unterschieden. So müssen die gesetzlichen Krankenkassen folgende Wahltarife obligatorisch anbieten. Man spricht insoweit auch von Wahltarifen ohne Kassenbindung:
- Integrierte Versorgung. Hier werden Patienten "vernetzt" behandelt und so sollen Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. In integrierte Versorgungsnetze können neben Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen auch nichtärztliche Leistungserbringer (zum Beispiel Physiotherapeuten) eingebunden werden.
- besondere ambulante ärztliche Versorgung.
- strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP = Disease Management Programme). Für Patienten, die an diesen Programmen – mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, hochwertigen medizinischen Leistungen und Schulungsprogrammen – teilnehmen, müssen die Kassen einen speziellen Wahltarif bereithalten.
- hausarztzentrierte Versorgung (Hausarzttarif). Die meisten Erkrankungen kann der Hausarzt abschließend behandeln. Wer sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Beschwerden immer zunächst seinen Hausarzt aufzusuchen, sichert sich damit auch einen finanziellen Vorteil: Die Entscheidung für den Hausarzttarif ist mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen verbunden.
- Wahltarife mit Anspruch auf Krankengeld für bestimmte Personenkreise, die in der Regelversorgung keinen oder einen eingeschränkten Anspruch auf Krankengeld haben.
Zu den "echten" freiwilligen Wahltarife zählen:
- Selbstbehalttarife. Jeder gesetzlich Versicherte kann sich für eine "Selbstbeteiligung" entscheiden, sofern seine Krankenkasse einen derartigen Tarif anbietet. Damit verpflichtet sich der Versicherte, im Krankheitsfall einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen. Dafür erhält er von seiner Kasse eine Prämie (Rückerstattung).
- Tarife für Nichtinanspruchnahme von Leistungen.
- variable Kostenerstattungstarife. Wer sich für Kostenerstattung entscheidet, erhält medizinische Leistungen wie ein Privatpatient gegen Rechnung und reicht diese bei der Krankenkasse ein. Dabei kann die Kostenerstattung auf ausgewählte Versorgungsbereiche begrenzt werden, zum Beispiel auf ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen. In besonderen Kostenerstattungstarifen können höhere Vergütungen vereinbart werden, als sie normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierfür zahlt man an die Krankenkasse eine zusätzliche Prämie.
- Tarife, die die Übernahme der Kosten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen beinhalten. Beispiel: homöopathische Arzneien.
- Wahltarife mit eingeschränktem Leistungsumfang für bestimmte Personenkreise, die Teilkostenerstattung gewählt haben.
Die Vielzahl der Wahltarife in der Krankenversicherung ist für die Versicherten nicht einfach zu durchblicken. Es heißt daher: Informieren und Abwägen. Ein sehr leistungsstarker Krankenkassenvergleich ist dabei sicherlich nützlich und informativ. Krankheitsrisiken lassen sich kaum prognostizieren. Neben einer Vielzahl von Selbstbehalttarifen und Bonusprogrammen können die Versicherten auch zwischen einigen Zusatzversicherungen wählen. Derartige Zusatzversicherungen werden vorwiegend von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten.