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Wahltarife in der Krankenversicherung

Durch die Gesundheitsreform sind verschiedene Krankenversicherungs-Wahltarife geschaffen worden. Damit besteht für die gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zusatztarifen zu wählen.

Mit einem Wahltarif lässt sich einiges an Geld sparen, doch Chancen und Risiken liegen auch dicht beieinander. Vor der Entscheidung, in einen neuen Versicherungstarif zu wechseln, ist Information und Beratung angesagt. Eine aktuelle Darstellung nahezu aller Kassentarife mit detaillierten Informationen zum jeweiligen Versicherungstarif ist dabei nützlich. Die Bindungsdauer liegt bei einem Wechsel in einen Wahltarif zwischen einem und drei Jahren. [Mehr hierzu im Artikel unter Bindungsfrist bei Wahltarifen]. Bei Prämienerhöhung besteht aber ein Recht auf Sonderkündigung.

Darstellung der wichtigsten Wahltarife
Zu den wichtigsten Krankenkassentarifen zählen:

Bei den Wahltarifen wird auch zwischen den Pflichttarifen (obligatorisch) und den "echten" freiwilligen Wahltarife unterschieden. So müssen die gesetzlichen Krankenkassen folgende Wahltarife obligatorisch anbieten. Man spricht insoweit auch von Wahltarifen ohne Kassenbindung:

Zu den "echten" freiwilligen Wahltarife zählen:

Die Vielzahl der Wahltarife in der Krankenversicherung ist für die Versicherten nicht einfach zu durchblicken. Es heißt daher: Informieren und Abwägen. Ein sehr leistungsstarker Krankenkassenvergleich ist dabei sicherlich nützlich und informativ. Krankheitsrisiken lassen sich kaum prognostizieren. Neben einer Vielzahl von Selbstbehalttarifen und Bonusprogrammen können die Versicherten auch zwischen einigen Zusatzversicherungen wählen. Derartige Zusatzversicherungen werden vorwiegend von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten.

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