Wie wird eine Nebenbeschäftigung während einer Sperrzeit berücksichtigt?

Während einer Sperrzeit wird für einen Arbeitslosen kein Arbeitslosengeld gezahlt. Bei einer Nebentätigkeit des Arbeitslosen erfolgt somit auch keine Anrechnung des Nebenverdienstes auf das Arbeitslosengeld.

Als Folge spielt die Höhe des Einkommens aus dem Nebenjob auch keine Rolle, weil ohnehin kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Verwandt: Wichtiger Grund, um Sperrzeit zu vermeiden und Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld
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