Bemessungsgrenzen und Beitragssätze Sozialversicherung für 2012
Die wichtigsten Rechengrößen der Sozialversicherung sind die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Beispiel: Für den Wechsel von gesetzlicher in privater Krankenversicherung müssen Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen.
Festgesetzt und veröffentlicht werden aber auch zahlreiche andere Bemessungsgrenzen (BBG), Beitragssätze und Beiträge zur Sozialversicherung aus dem Sozialrecht. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für die (alten) Bundesländer.
Die Rechengrößen (Sozialversicherungsgrößen oder kurz SV-Größen) sind auf verschiedene Bücher des Sozialrechts zurückzuführen. Beispiel: Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung fußt auf § 159 SGB VI und für die Arbeitslosenversicherung auf § 341 Abs. 4 SGB III. Die jeweiligen Beträge werden in der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung bzw. kurz SVBezGrV) veröffentlicht.
Übersicht der Sozialversicherungsgrößen für 2012
Die bereits vorab voraussichtlichen Werte für die Beitragsbemessungsgrenzen des neuen Jahres müssen noch vom Bundesrat beschlossen werden. Allerdings ist grundsätzlich nicht mit Änderungen zu rechnen. Entscheidend für die Neubemessung der Rechengrößen in der Sozialversicherung ist die Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Danach gelten für das Jahr 2012 die folgenden Beträge für die Bemessungsgrenzen in der Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 von monatlich 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro (entspricht 45.900 Euro jährlich). Der Arbeitnehmeranteil in Höhe von 8,2 Prozent beträgt dann für das Jahr 2012 monatlich 313,65 Euro und der höchstmögliche Arbeitgeberanteil (7,3 Prozent) steigt dann auf 279,23 Euro.
Eine umfangreiche und aktuelle Übersicht mit dem Titel "Zahlen und Tabellen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Werte West" bietet ebenfalls viele nützliche Informationen. Wie der Titel schon andeutet, sind aber nur die Werte für die "alten" Bundesländer enthalten (zum Download). Außerdem ist der Inhalt ohne Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen nur "schwer verdaulich". Schon auf der ersten Seite listet diese PDF-Datei aber die Nummern der regionalen Service- bzw. Bürgertelefone auf. So mancher Nutzer greift daher eher zum Telefon.
Die nachstehende Übersicht stammt aus dem Artikel aktuelle Beitragsbemessungsgrenze und zeigt die wichtigsten aktuellen Rechengrößen der Sozialversicherung. Beispiel: Für das Jahr 2011 beträgt die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 5.500 Euro/Monat (= 66.000 Euro/Jahr) für West und 4.800 Euro (= 57.600 Euro/Jahr) für West. Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Aus diesem Grund ist der Wert für die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr gesunken und für das Jahr 2012 gestiegen.
Die wichtigsten Rechengrößen zur Sozialversicherung
Jahr
Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung
2012
West: 5.600 Euro/Monat (= 67.200 Euro/Jahr)
2012
Ost: 4.800 Euro/Monat ( =57.600 Euro/Jahr)
2011
West: 5.500 Euro/Monat (= 66.000 Euro/Jahr)
2011
Ost: 4.800 Euro/Monat ( =57.600 Euro/Jahr)
2010
West: 5.500 Euro/Monat (= 66.000 Euro/Jahr)
2010
Ost: 4.650 Euro/Monat (= 55.800 Euro/Jahr)
Jahr
Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
1 Gemäß § 6 Abs. 7 SGB V gilt eine Sonderregelung für die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren.
2 Aufteilung bei GKV: Arbeitnehmeranteil von 8,2% und Arbeitgeberanteil von 7,3%. Auch im Jahr 2010 musste der Arbeitnehmer bereits 0,9% in der GKV allein tragen.
Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
Die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung haben im Sozialrecht eine wichtige Bedeutung. So zum Beispiel für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In den neuen Bundesländern steigt die Bezugsgröße für das Jahr 2012 auf monatlich 2.625 Euro (31.500 Euro jährlich) an. Für das Jahr 2011 betrugen die Werte 2.555 Euro bzw. 30.660 Euro jährlich. Für die neuen Bundesländer (Ostdeutschland) bleiben die Beträge von 2.240 Euro monatlich bzw. jährlich 26.880 Euro unverändert bestehen.
Weitere Rechengrößen der Sozialversicherung
Die obige Übersicht zeigt nur die wichtigsten Bemessungsgrenzen und Beitragssätze für den Bürger. Die "offizielle" Veröffentlichung enthält weitere Rechengrößen, wie zum Beispiel für die knappschaftliche Rentenversicherung. Beispiel: Alle SV-Rechengrößen und Beitragswerte für 2012 von der Deutschen Rentenversicherung.
Gesetzliche Grundlage zu den Rechengrößen der Sozialversicherung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht die jeweils aktuellen Rechengrößen der Sozialversicherung zum Jahresende im Bundesgesetzblatt. Im Internet ist die Bekanntmachung der Rechengrößen der Sozialversicherung als Verwaltungsvorschrift abrufbar. Hierzu gehören: Bezugsgröße in der Sozialversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, Höchst- und Mindestbeiträge in der Rentenversicherung, Regelbeiträge für pflichtversicherte Selbständige in der Rentenversicherung und Mindestarbeitsentgelte für behinderte Menschen in der Sozialversicherung.
Am Beispiel der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012 können Sie das rechtliche Verfahren verfolgen.