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Anhebung der Regelaltersgrenze zwischen 2012 und 2029
Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze zwischen 2012 und 2029 von 65 Jahren auf 67 Jahre wird nicht nur für die Regelaltersrente angehoben. So erfolgt auch eine entsprechende Anhebung der Altersgrenzen bei der Rente für langjährig Versicherte. Einziger Unterschied: Die Anhebung beginnt hier erst ab dem Geburtsjahrgang 1949. Einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte hat, wer
Um diese Altersrente ungeschmälert zu erhalten, ist es daher notwendig, dass die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgegeben wird oder nur gering hinzu verdient wird.
Die Erhöhung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre berührt daher auch die Altersrente für langjährig Versicherte. Zwar kann man weiterhin früher in Rente gehen. Vom Frührentner sind dann aber höhere Abschläge hinzunehmen, weil sich logischerweise der Zeitraum zwischen Eintritt in die vorgezogene Rente und Beginn der Regelaltersrente durch die Anhebung der Grenzen bis zum Jahre 2029 vergrößert.
| Geburtsjahr/Monat | Anhebung um Monate | auf Jahr | auf Monat |
| Jan 1949 | 1 | 65 | 1 |
| Feb 1949 | 2 | 65 | 2 |
| Rest 1949 | 3 | 65 | 3 |
| 1950 | 4 | 65 | 4 |
| 1951 | 5 | 65 | 5 |
| 1952 | 6 | 65 | 6 |
| 1953 | 7 | 65 | 7 |
| 1954 | 8 | 65 | 8 |
| 1955 | 9 | 65 | 9 |
| 1956 | 10 | 65 | 10 |
| 1957 | 11 | 65 | 11 |
| 1958 | 12 | 66 | 0 |
| 1959 | 14 | 66 | 2 |
| 1960 | 16 | 66 | 4 |
| 1961 | 18 | 66 | 6 |
| 1962 | 20 | 66 | 8 |
| 1963 | 22 | 66 | 10 |
| 1964 | 24 | 67 | 0 |
Abschlag für Frührentner
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres beansprucht werden. Es kommt dann zum Rentenabschlag, der um bis zu 14,4 Prozent betragen kann.
Die vorgenannte Regelung gilt nur für langjährig Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren wurden. Diese Personen erhalten diese Altersrente ohne Abschlag erst nach Vollendung des 67. Lebensjahres. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze von 65 Jahren stufenweise auf 67 Jahre erhöht. Die Übersicht zeigt die Entwicklung ohne Vertrauensschutz (z.B. keine Altersteilzeit vor dem 1.1.2007).
Vertrauensschutzregelung für rentennahe Jahrgänge
Für versicherte Personen der Geburtsjahrgänge 1948 bis 1954 gilt eine stufenweise Absenkung der Altersgrenze für die vorzeitige Rentengewährung auf das 62. Lebensjahr. Personen, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben kommen in den Genuss einer Vertrauensschutzregelung. Für diesen Personenkreis gelten Vertrauensschutzregelungen für den vorzeitigen Bezug dieser Altersrente. Der Artikel Vertrauensschutzregelung bei Rente mit 67 erläutert die besonderen Regelungen für versicherte Personen der Geburtsjahrgänge 1948 bis 1954 (Vertrauensschutz). Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erteilen hierzu auch Auskunft.
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