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Nachhaltigkeitsfaktor: Der Nachhaltigkeitsfaktor dient als Lenkungsinstrument zur Anpassung (Reduzierung) der Renten. Der Nachhaltigkeitsfaktor erfasst Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und bei der Lebenserwartung und reguliert so die Rentenanpassung der Altersbezüge. Steigt die Lebenserwartung und damit auch die Zahl der Rentner, so wird eine Rentenerhöhung reduziert. Steigt hingegen die Zahl der Arbeitnehmer, so wirkt sich dies positiv auf die Rentenanpassung aus. Wegen der Wichtigkeit dieser Maßnahme wird bei der Rentenreform auch vom "Nachhaltigkeitsgesetz" gesprochen.
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Frühverrentung: Um der Frühverrentung entgegen zu wirken, ist die Grenze für den frühestmöglichen Renteneintritt nach Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit angehoben worden (vgl. auch § 237 SGB VI).
Anrechnung von Hochschulzeiten: Hochschulzeiten und Schulzeiten werden nicht mehr angerechnet. Insbesondere Akademiker erhalten mithin eine geringere Rente. Nach Schätzungen soll die durchschnittliche Renteneinbuße zwischen 50 und 60 Euro pro Monat ausmachen. Anmerkung: In der Vergangenheit wurden bis zu 3 Beitragsjahre angerechnet. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und schulische Berufsausbildungen werden weiterhin mit 3 Jahren berücksichtigt.
Schwankungsreserve oder neu Nachhaltigkeitsrücklage: Die Schwankungsreserve der Rentenkasse ("Notgroschen" genannt) hat einen neuen Namen erhalten. Sie heißt jetzt "Nachhaltigkeitsrücklage" und soll für - je nach politischer Lage und fiskalischem Geldbedarf - rund 1,5 Monatsausgaben vorhalten.
Krankenversicherungsbeitrag auf Sparkapital: Seit Januar 2004 müssen Arbeitnehmer, die mit einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem berufsständischen Versorgungswerk vorgesorgt haben, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihr gesamtes Sparkapital zahlen. Die Versicherungsgesellschaft muss Kapitalauszahlungen an gesetzlich Krankenversicherte an die Krankenkassen melden. Die Krankenkassen verteilen den Kapitalbetrag rechnerisch über einen Zeitraum von 10 Jahren. Mithin wird die Kapitalauszahlung für 120 Monate für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung herangezogen.
Dieser harte Einschnitt ist gewollt, denn im Falle der Verrentung des Kapitals wird die so erhaltene Rentenzahlung auch bisher schon in die Berechnung Versicherungsbeiträge einbezogen. Der "Schlaraffenstaat" für Rentner gehört mithin der Vergangenheit an.
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