Vergleichen
Angebote holen
Private Rente
Kapital-Leben
Arbeitnehmer
Vorsorge-Arten
Gut zu Wissen
Rente / Alter
Bereich - Rubrik
Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente     bei Finanztip.de

Nachhaltigkeitsfaktor - Frühverrentung

Am 12. März 2004 hatte die Bundesregierung eine Reform zur langfristigen Stabilisierung der Rentenkassen beschlossen. Der Bundesrat musste diesem Gesetz nicht zustimmen. Das neue Rentengesetz (Nachhaltigkeitsgesetz) trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Rentenniveau soll damit von rund 53% bis 2020 auf nicht unter 46% sinken. Die Rentensteigerungen werden damit in der Zukunft niedriger als die Einkommenssteigerungen der Arbeitnehmer ausfallen. Die Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz sowie das erhöhte Renteneintrittsalter von 67 Jahren sind Maßnahmen um die drohende Finanzkrise bei den Renten abzuwenden. Die Gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt aber für die meisten Arbeitnehmer die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland, auch wenn die Rentenkasse alles andere als gut gefüllt ist.

Nachhaltigkeitsfaktor: Der Nachhaltigkeitsfaktor dient als Lenkungsinstrument zur Anpassung (Reduzierung) der Renten. Der Nachhaltigkeitsfaktor erfasst Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und bei der Lebenserwartung und reguliert so die Rentenanpassung der Altersbezüge. Steigt die Lebenserwartung und damit auch die Zahl der Rentner, so wird eine Rentenerhöhung reduziert. Steigt hingegen die Zahl der Arbeitnehmer, so wirkt sich dies positiv auf die Rentenanpassung aus. Wegen der Wichtigkeit dieser Maßnahme wird bei der Rentenreform auch vom "Nachhaltigkeitsgesetz" gesprochen.

Altersrente
• zum Ratgeber

Frühverrentung: Um der Frühverrentung entgegen zu wirken, ist die Grenze für den frühestmöglichen Renteneintritt nach Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit angehoben worden (vgl. auch § 237 SGB VI).

  Kredite Vergleichen


Anrechnung von Hochschulzeiten: Hochschulzeiten und Schulzeiten werden nicht mehr angerechnet. Insbesondere Akademiker erhalten mithin eine geringere Rente. Nach Schätzungen soll die durchschnittliche Renteneinbuße zwischen 50 und 60 Euro pro Monat ausmachen. Anmerkung: In der Vergangenheit wurden bis zu 3 Beitragsjahre angerechnet. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und schulische Berufsausbildungen werden weiterhin mit 3 Jahren berücksichtigt.

Schwankungsreserve oder neu Nachhaltigkeitsrücklage: Die Schwankungsreserve der Rentenkasse ("Notgroschen" genannt) hat einen neuen Namen erhalten. Sie heißt jetzt "Nachhaltigkeitsrücklage" und soll für - je nach politischer Lage und fiskalischem Geldbedarf - rund 1,5 Monatsausgaben vorhalten.

Krankenversicherungsbeitrag auf Sparkapital: Seit Januar 2004 müssen Arbeitnehmer, die mit einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem berufsständischen Versorgungswerk vorgesorgt haben, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihr gesamtes Sparkapital zahlen. Die Versicherungsgesellschaft muss Kapitalauszahlungen an gesetzlich Krankenversicherte an die Krankenkassen melden. Die Krankenkassen verteilen den Kapitalbetrag rechnerisch über einen Zeitraum von 10 Jahren. Mithin wird die Kapitalauszahlung für 120 Monate für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung herangezogen.

Dieser harte Einschnitt ist gewollt, denn im Falle der Verrentung des Kapitals wird die so erhaltene Rentenzahlung auch bisher schon in die Berechnung Versicherungsbeiträge einbezogen. Der "Schlaraffenstaat" für Rentner gehört mithin der Vergangenheit an.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps