Verjährung von Beitragsrückforderungen
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Selbstständiger nicht sozialversicherungspflichtig ist, kann er die irrtümlich gezahlten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zurückfordern. Der Erstattungsanspruch verjährt allerdings binnen vier Jahren. Weiter zurückliegende Beitragszahlungen sind danach verloren.
Urteil des Hessischen LSG vom 26.06.2006
L 9 AL 74/04
Pressemitteilung des Hessischen LSG