Studiengebühren in Deutschland

Studiengebühren sind Zahlungen, die Studierende während ihres Studiums regelmäßig zahlen müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Während an öffentlichen Hochschulen Studiengebühren in einigen Bundesländern erst seit dem Jahr 2007 weitgehend verlangt werden, war für ein Studium an privatwirtschaftlichen Hochschulen die Zahlung von Studiengebühren auch vorher schon weit verbreitet.

Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Nach dem BFH-Urteil vom 17.12.2009 - VI R 63/08 sind Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar.
Zum Urteil: Im Streitfall hatten die Eltern für das Studium ihres 22-jährigen Sohnes an einer privaten Hochschule Studiengebühren in Höhe von 7.080 Euro entrichtet, die sie in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machten. Das Finanzamt ließ den Abzug der Aufwendungen nicht zu und gewährte lediglich wegen der auswärtigen Unterbringung des Sohnes den Sonderbedarfsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG. Nach Ansicht der Richter am BFH handelt es sich bei derartigen Aufwendungen nicht um außergewöhnliche Aufwendungen, sondern um üblichen Ausbildungsbedarf.

Eine andere Frage ist hingegen, ob die studierende Person die Kosten für das Studium (anteilig) in der Steuererklärung geltend machen kann. Zu dieser Frage nehmen die Artikel Ausbildungskosten - Fortbildungskosten und zum Studium nach abgechlossener Berufsausbildung Stellung.

Weiterführende Informationen zu Studiengebühren
Eine Gebühr steht als Entgelt für eine in Anspruch genommene fremde Leistung. Im Gegensatz dazu sind die Studienbeiträge nicht an eine tatsächliche Nutzung gebunden, sondern eröffnen den Zahlenden die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studierende daher an den Kosten ihres Studiums, die der Allgemeinheit entstehen. Mehrere Websites wie Studis online zu Studiengebühren und Studiengebühren bei Wikipedia widmen sich intensiv diesem Thema.

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Die Meinung zu der Einführung von Studiengebühren ist - auch unter Studenten - sehr unterschiedlich. So hat der RCDS Bundesverband positive Thesen zur Einführung von Studiengebühren veröffentlicht. Anerkannt ist allgemein der Grundsatz, dass die erhobenen Studiengebühren den Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen zusätzlich zur Verfügung stehen sollen.

Urlaubssemester, Auslandssemester und Praxissemester sind in der Regel von der Zahlung von Studiengebühren ausgenommen. Ähnliches gilt für andere Ausnahmefälle, wie zum Beispiel das Praktische Jahr für Medizinstudenten oder das Promotionsstudium. Insbesondere in der Einführungszeit kommt es jedoch zu Unterschieden in den einzelnen Bundesländern. Für "Unbillige Härten" ist eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Studiengebühren vorgesehen. Für deren Anerkennung sind die jeweiligen Hochschulen zuständig. Auch Behinderte und Studierende mit Kindern bis zum 8. Lebensjahr sind generell von der Studiengebühr ausgenommen. Auch für Eltern älterer oder behinderter Kinder sind Vergünstigungen vorgesehen.

Die Masse der Studierenden muss sich auf die Erhebung von Studiengebühren einstellen und es ist damit zu rechnen, dass Bundesländer, die derzeit noch keine Erhebung von Studiengebühren beschlossen haben, in Zukunft nachziehen werden. Derzeit gilt noch als Faustregel, dass ein Studium in den neuen Bundesländern grundsätzlich günstiger ist. Allerdings greifen in Sachsen-Anhalt und Thüringen auch Studienkontenmodelle, die eine Langzeitstudiengebühr vorsehen, wenn Studenten zu lange studieren. Außerdem werden diese Hochschulen bei einem starken Ansturm von Studenten wahrscheinlich auch Studiengebühren einführen. Die Frage der Studiumsfinanzierung (Studienkredite) stellt sich daher für einen erheblichen Teil der Studenten.

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