Kurzmeldung: Unternehmen müssen Arbeitslosengeld erstatten

Unternehmen, die durch Aufhebungsverträge das Arbeitsverhältnis älterer Beschäftigter vorzeitig beenden, können vom Arbeitsamt zur Erstattung des Arbeitslosengeldes und der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung herangezogen werden. Dies bestätigte das Bundessozialgericht in einem vom Verband der Metallindustrie in Baden-Württemberg geführten Musterprozess.

Urteil des BSG, B 7 AL 20/97R, ,Handelsblatt vom 31.03.1998

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