Wegfall eines "leidensgerechten" Arbeitsplatzes

Kann ein Arbeitgeber aufgrund einer nicht zu beanstandenden betrieblichen Organisationsänderung einen gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmer nur noch auf einem Arbeitsplatz beschäftigen, der sein Leiden verschlimmert, so ist er grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, wenn der Arbeitnehmer den Wechsel auf den neuen Arbeitsplatz ablehnt.

In einem derartigen Fall ist auch eine Sozialauswahl entbehrlich, da der gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer mit den weiterbeschäftigten gesunden Mitarbeitern nicht vergleichbar ist.

Urteil des BAG vom 06.11.1997, 2 AZR 94/97, ZAP EN-Nr. 140/98

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