Pflegeversicherung übernimmt Kosten für Türsprechanlage

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts kann ein an der parkinsonschen Krankheit Leidender, der das Bett kaum verlassen kann, von der Pflegekasse einen Zuschuss für eine Gegensprechanlage verlangen. Wie hoch der von der Kasse zu erstattende Beitrag für die rund 650 Euro teure Anlage ist, ließ das Gericht jedoch offen. Dies hat die Krankenkasse unter Berücksichtigung der Einkommenssituation des Kranken zu entscheiden.

Urteil des BSG - B3 P3/00, NJW Heft 31/2001, Seite XLVI

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