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Ein Behinderter hat gegenüber seiner Krankenversicherung keinen Erstattungsanspruch für die Anschaffung eines Notebooks einschließlich behindertengerechter Software für Studienzwecke.
Urteil des BSG vom 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R, NJW 2001, 3431
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