| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Der Bezug einer Rente wegen Berufsunfähigkeit und von Arbeitslosengeld schließen einander aus. Das Bundessozialgericht bestätigte in letzter Instanz einen Bescheid der zuständigen Landesversicherungsanstalt, mit dem rückwirkend das Ruhen der Rente angeordnet wurde.
Der "Doppelverdiener" muss die während des Zeitraums, in dem er auch vom Arbeitsamt Geld erhalten hat, bezogene Rente zurückzahlen.
Urteil des BSG - B 5 RJ 48/96 R
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