Unfall einer Pfadfinderbetreuerin

Die Tätigkeiten eines Vereinsmitgliedes, das im Rahmen der Vereinspflichten handelt, stehen nach Auffassung des Bundessozialgerichts außerhalb des Bereiches der gesetzlichen Unfallversicherung.

Im konkreten Fall verunglückte die Betreuerin einer Pfadfindergruppe bei einem Fahrradausflug. Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung lehnte jegliche Ersatzleistung mit der Begründung ab, die Betreuerin sei weder Arbeitnehmerin des Vereins noch übte sie als Gruppenbetreuerin ein kirchliches Ehrenamt aus.

Urteil des BSG vom 24.03.1998

B 2 U 13/97 R

RdW 1998, 601

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