Ein über 27 Jahre altes, behindertes Kind, dem nach dem Bundessozialhilfegesetz Eingliederungshilfe gewährt wird, hat auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Eltern nicht zu den Kosten des Sozialhilfeträgers herangezogen werden.
Urteil des FG Baden-Württemberg vom 30.01.1998
9 K 59/97
FamRZ 1999, 536
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