Zahlreiche Artikel zur Einkommensteuer im Web - so auch bei Finanztip.de - beschreiben die Funktionsweise der Abgeltungssteuer. Betroffen sind alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Die beiden Flash-Inhalte vertonte Dia-Show zur Abgeltungssteuer und Konz Steuervideo widmen sich ebenfalls diesem Thema.
Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, ist entfallen. Dividenden unterliegen jetzt auch in voller Höhe der neuen Zinssteuer. Ebenfalls gilt nicht mehr die Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres. Damit sind auch Kursgewinne generell der Besteuerung zu unterwerfen.
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Änderung in der Besteuerung von Kapitalanlagen im Vergleich vor und nach Einführung der Abgeltungssteuer. Die Übersicht in Form einer Tabelle zeigt die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer auf Kapitalanlagen ab dem Jahr 2009.
| Anlagetyp | bis Ende 2008 | ab 2009 |
| Aktien | steuerfreier Verkauf nach einem Jahr. Dividenden unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. | Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden |
| Investmentfonds | steuerfreier Verkauf nach einem Jahr | Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und ordentliche Erträge |
| Fondssparplan | steuerfreier Verkauf nach einem Jahr | Abgeltungssteuer auf Kursgewinne (Verkaufsgewinn) |
| selbstgenutzte Immobilie | bei Verkauf steuerfrei, wenn Eigennutzung mindestens im Veräußerungsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren vorlag | keine Änderung |
| vermietete Immobilie | Besteuerung des Verkaufsgewinns nur bei Haltedauer von unter 10 Jahren | keine Änderung |
| geschlossene Immobilienfonds | persönlicher Steuersatz auf Gewinne aus Vermietung und Verpachtung, Verlustzuweisung praktisch aufgehoben. Verkauf der Anteile steuerfrei | keine Änderung |
| Schiffsfonds | Besteuerung des Gewinn zu 0,1 bis 0,4% des Kommanditkapitals mit dem persönlichen Steuersatz (Tonnagesteuer). Verkauf steuerfrei | keine Änderung |
| private Rentenversicherung | ESt zum persönlichen Steuersatz auf den Ertragsanteil in den Rentenleistungen | keine Änderung |
| Riester/Rürup | staatliche Förderung und Ertragsanteil (abhängig vom Renteneintrittsalter) werden nachgelagert (bei Auszahlung) voll mit persönlichem Steuersatz versteuert.* | keine Änderung |
| fondsgebundene Lebensversicherung | Die Hälfte der Erträge wird nach Ablauf mit dem persönlichen Steuersatz belegt, die andere Hälfte ist steuerfrei | "halbe" Abgeltungsteuer, weil die Abgeltungssteuer nur auf die Hälfte der Erträge erhoben wird |
| Kapitallebensversicherung, Abschluss nach dem 1.1.2005, Laufzeit weniger als 12 Jahre oder nicht bis zum 60. Lebensjahr | Erträge werden voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert | Abgeltungssteuer auf alle Erträge |
| Kapitallebensversicherung, Abschluss nach dem 1.1.2005, Laufzeit mindestens 12 Jahre und bis zum 60. Lebensjahr | Erträge werden zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert | Abgeltungsteuer auf die Hälfte aller Erträge |
| festverzinsliche Wertpapiere | Erträge werden voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert | Abgeltungssteuer auf die Zinsen |
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