Übersicht zur Abgeltungssteuer auf Kapitalanlagen

Zahlreiche Artikel zur Einkommensteuer im Web - so auch bei Finanztip.de - beschreiben die Funktionsweise der Abgeltungssteuer. Betroffen sind alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Die beiden Flash-Inhalte vertonte Dia-Show zur Abgeltungssteuer und Konz Steuervideo widmen sich ebenfalls diesem Thema.

Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, ist entfallen. Dividenden unterliegen jetzt auch in voller Höhe der neuen Zinssteuer. Ebenfalls gilt nicht mehr die Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres. Damit sind auch Kursgewinne generell der Besteuerung zu unterwerfen.

Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Änderung in der Besteuerung von Kapitalanlagen im Vergleich vor und nach Einführung der Abgeltungssteuer. Die Übersicht in Form einer Tabelle zeigt die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer auf Kapitalanlagen ab dem Jahr 2009.

Anlagetyp bis Ende 2008ab 2009
Aktiensteuerfreier Verkauf nach einem Jahr. Dividenden unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren.Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden
Investmentfondssteuerfreier Verkauf nach einem JahrAbgeltungsteuer auf Kursgewinne und ordentliche Erträge
Fondssparplansteuerfreier Verkauf nach einem JahrAbgeltungssteuer auf Kursgewinne (Verkaufsgewinn)
selbstgenutzte Immobiliebei Verkauf steuerfrei, wenn Eigennutzung mindestens im Veräußerungsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren vorlagkeine Änderung
vermietete ImmobilieBesteuerung des Verkaufsgewinns nur bei Haltedauer von unter 10 Jahrenkeine Änderung
geschlossene Immobilienfonds persönlicher Steuersatz auf Gewinne aus Vermietung und Verpachtung, Verlustzuweisung praktisch aufgehoben. Verkauf der Anteile steuerfreikeine Änderung
Schiffsfonds Besteuerung des Gewinn zu 0,1 bis 0,4% des Kommanditkapitals mit dem persönlichen Steuersatz (Tonnagesteuer). Verkauf steuerfreikeine Änderung
private RentenversicherungESt zum persönlichen Steuersatz auf den Ertragsanteil in den Rentenleistungenkeine Änderung
Riester/Rürupstaatliche Förderung und Ertragsanteil (abhängig vom Renteneintrittsalter) werden nachgelagert (bei Auszahlung) voll mit persönlichem Steuersatz versteuert.*keine Änderung
fondsgebundene Lebensversicherung Die Hälfte der Erträge wird nach Ablauf mit dem persönlichen Steuersatz belegt, die andere Hälfte ist steuerfrei"halbe" Abgeltungsteuer, weil die Abgeltungssteuer nur auf die Hälfte der Erträge erhoben wird
Kapitallebensversicherung, Abschluss nach dem 1.1.2005, Laufzeit weniger als 12 Jahre oder nicht bis zum 60. LebensjahrErträge werden voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuertAbgeltungssteuer auf alle Erträge
Kapitallebensversicherung, Abschluss nach dem 1.1.2005, Laufzeit mindestens 12 Jahre und bis zum 60. Lebensjahr Erträge werden zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuertAbgeltungsteuer auf die Hälfte aller Erträge
festverzinsliche Wertpapiere Erträge werden voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuertAbgeltungssteuer auf die Zinsen


*bei Rürup-Rente volle Besteuerung erst ab dem Jahr 2040; bis dahin stufenweise Übergangsfrist
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