Steuertipp zum Altersentlastungsbetrag
Mit der schrittweisen Erhöhung der Besteuerung von Altersrenten geht der schrittweise
Abbau des
Altersentlastungsbetrages bis 2040 einher.
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Für die Gewährung des Altersentlastungsbetrages muss kein Antrag gestellt werden. Er wird vom Finanzamt von Amts wegen gewährt. Nach § 24a EStG wird der Altersentlastungsbetrag, bis zum Jahr 2040 bis zu Null abgesenkt.