Steuertipp zum Altersentlastungsbetrag

Mit der schrittweisen Erhöhung der Besteuerung von Altersrenten geht der schrittweise Abbau des Altersentlastungsbetrages bis 2040 einher. Folgen Sie bitte diesem Link für die aktuellen Details zum Altersentlastungsbetrag.

Für die Gewährung des Altersentlastungsbetrages muss kein Antrag gestellt werden. Er wird vom Finanzamt von Amts wegen gewährt. Nach § 24a EStG wird der Altersentlastungsbetrag, bis zum Jahr 2040 bis zu Null abgesenkt.

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