Altersentlastungsbetrag - Abbau bis 2040

Der Altersentlastungsbetrag ist eine der Steuervergünstigungen, die ältere Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlasten soll. Der Freibetrag kommt vor allem den Steuerzahlern zugute, deren Alterseinkünfte nicht in Altersruhegeldern oder Pensionen bestehen. Nach § 24a EStG wird der Altersentlastungsbetrag einem Steuerzahler gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er das Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hat. Für das Jahr 2012 können mithin alle Steuerzahler den Altersentlastungsbetrag beanspruchen, die am 1. Januar 1948 oder früher genoren sind. Bei der Zusammenveranlagung ist der Altersentlastungsbetrag beim jeweiligen Ehepartner zu erfassen.

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Für die Gewährung des Altersentlastungsbetrages muss kein Antrag gestellt werden. Er wird vom Finanzamt von Amts wegen gewährt. Er wird berechnet aus dem Arbeitslohn aus einer aktiven Tätigkeit und der positiven Summe der übrigen Einkünfte, wobei die nur teilweise besteuerten Leibrenten außen vor bleiben (vgl. bei Bedarf die ermäßigte Besteuerung von privaten Rentenversicherungen als Leibrenten).

Nach § 24a EStG wird der Altersentlastungsbetrag, über einen Zeitraum von 35 Jahren bis zu Null abgesenkt. Damit sinkt der Altersentlastungsbetrag von seinem Maximum im Jahr 2005 von damals 1.900 Euro bis zum Jahr 2040 auf Null. Der maßgebende Altersentlastungsbetrag ist abhängig von dem Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Die genauen Prozentsätze und den Höchstbetrag für das jeweilige Jahr zeigt die nachstehende Tabelle.

Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr Altersentlastungsbetrag
in Prozent der Einkünfte Höchstbetrag in Euro
2005 40,0 1900
2006 38,4 1824
2007 36,8 1748
2008 35,2 1672
2009 33,6 1596
2010 32,0 1520
2011 30,4 1444
2012 28,8 1368
2013 27,2 1292
2014 25,6 1216
2015 24,0 1140
2016 22,4 1064
2017 20,8 988
2018 19,2 912
2019 17,6 836
2020 16,0 760
2021 15,2 722
2022 14,4 684
2023 13,6 646
2024 12,8 608
2025 12,0 570
2026 11,2 532
2027 10,4 494
2028 9,6 456
2029 8,8 418
2030 8,0 380
2031 7,2 342
2032 6,4 304
2033 5,6 266
2034 4,8 228
2035 4,0 190
2036 3,2 152
2037 2,4 114
2038 1,6 76
2039 0,8 38
2040 0,0 0

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