Von diesen Empfehlungen können die Finanzgerichte jedoch im Einzelfall durchaus abweichen. So sah der Bundesfinanzhof in der Gewährung eines mit 4,99 Prozent mit einer Laufzeit von 10 Jahren festverzinslichen Immobiliendarlehens zwar eine nicht unerhebliche Unterschreitung der Vorgabe der Verwaltungsbehörde von 6 Prozent. Die vereinbarte Verzinsung entsprach jedoch durchaus den marktüblichen Zinsen für ein Hypothekendarlehen.
Urteil des BFH vom 04.05.2006
VI R 28/05
RdW 2007, 129
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