Rechtliche Strukturen - Wraps
Wraps sind mithin Gestaltungen, die in der Regel einen rechtlichen Mantel um eine Kapitalanlage legen. Die Rechtsstruktur der Kapitalanlage ändert sich. Bei dem Mantel handelt es sich zumeist um einen Investmentfonds oder eine Versicherungspolice. Für reiche Kapitalanleger kommt auch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft in Betracht.
Nachteil: Ein Wrap verursacht zusätzliche Kosten im Vergleich zu einer Direktinvestition in einzelne Vermögenswerte. Aber schon bei höheren Kapitaleinkünften kann sich ein Asset Wrapping durchaus lohnen. Manchmal sind auch Gründe jenseits der Einkommensteuer (z.B. Vermögensnachfolgeplanung / Vermögensübertragung und Erbschaftsteuer) für diese Form der Gestaltung maßgebend.
Für private Anleger mit einer "überschaubaren" Anlagesumme wird nach Einführung der Abgeltungsteuer fast ausnahmlos ein Investmentfonds oder ein Versicherungsmantel verwendet. Der Grund liegt in der Beibehaltung der "alten" Steuerregeln nach dem Halbeinkünfteverfahren und den steuerlichen Vergünstigungen bei privaten Rentenversicherungen auf Leibrentenbasis.
Investmentfonds als Wrap
Investmentfonds gehören nicht erst seit der Einführung der Abgeltungsteuer zu den klassischen kollektiven Anlageformen. Im Vergleich zu einer Direktanlage in Aktien bieten Investmentfonds folgende Vorteile:
Kein Unterschied besteht beim steuerfreien Verkauf von Anteilen an Investmentfonds oder Aktien nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr, wenn die Fondsanteile oder Aktien vor dem 31.12.2008 erworben wurden. Die Verrechnung realisierter Veräußerungsverluste aus dem Verkauf der Anteile an einem Aktiensfonds ist auch analog wie Verluste aus dem Verkauf von einzelnen Aktien mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen zu handhaben. Insoweit besteht kein Unterschied zur direkten Anlage in Aktien.
Fazit: Durch die Zwischenschaltung eines Fonds lassen sich zum Beispiel auch inländische Immobilieneinkünfte in Einkünfte aus Kapitalvermögen umqualifizieren. Diese Einkünfte werden dann nur mit dem Abgeltungssteuertarif von 25% besteuert. Die Einführung der Abgeltungsteuer macht die depotführende Bank aber auch zum verlängerten "Arm des Finanzamts". Die Verlustverrechnung innerhalb des Wertpapierdepots kann nur je Bank erfolgen. Eine Verrechnung von Verlusten und Gewinnen aus verschiedenen bestehenden Bankverbindungen kann nur über die Einkommensteuererklärung und Veranlagung beim Finanzamt vorgenommen werden. Die depotführende Bank muss dafür eine Bescheinigung über die Verluste dem Bankkunden zusenden, der diese Verluste im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend macht.
Aus Gründen der "Kundenbindung", der Provisionserzielung und ggf. auch aus den vorgenannten Verwaltungsgründen neigen manche Banken und Finanzberater dazu, den Anleger ein Asset Wrapping anzudienen. Der Anleger weiß zumeist nicht, ob eine derartige Empfehlung in erster Linie im Kundeninteresse oder im Interesse der Bank bzw. der Mitarbeiter (Provision!) erfolgt.
Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass ein "Asset Wrapping" ein gutes Mittel zur steuerlichen Optimierung von Kapitalanlagen darstellt. Gerade Anleger und Altersvorsorger mit etwas mehr "Geld im Portemonnaie" sind gut beraten, einen Teil ihrer Vorsorge zu "wrappen". Für viele Anleger und Sparer wird die Prüfung und Vermögensumstrukturierung der eigenen Depotpositionen auch noch ein Thema in den Jahren 2009 und 2010 sein.
| Verwandt: Vermögensverwaltung und Versicherung in Liechtenstein und Luxemburg und Versicherungsmantel |
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