Außergewöhnliche Belastung: Heimkosten für ein verhaltensauffälliges Kind

Krankheitskosten können eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Aufwendungen für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Kindes in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe können von dessen Eltern als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.

Voraussetzung ist jedoch ein Nachweis durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, dass die Verhaltensauffälligkeiten auf einer Krankheit beruhen und die Unterbringung in der Wohngruppe medizinisch notwendig ist. Dieser Nachweis muss - so der Bundesfinanzhof - grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme erbracht werden.

Urteil des BFH vom 21.04.2005
III R 45/03

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