Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung
Umzugskosten können nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ausnahmsweise als
außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Umzug wegen einer Krankheit oder Behinderung des Steuerpflichtigen oder einem nahen Angehörigen zwingend erforderlich war.
Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.09.2007
8 V 49/06