Die beiden folgenden Artikel im Detail die Regelungen: Krankenversicherung als Sonderausgabe und Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen. Nachstehend geht es vorrangig um die Information der Krankenversicherung an ihre Mitglieder. Sie können daher zum Beispiel die Informationen Ihrer Krankenkasse mit dem Inhalt der vorgenannten Artikel oder dem nachstehenden Inhalt abgleichen.
Ihre private Krankenversicherung ist verpflichtet, unter Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer Daten zu den geleisteten und rückerstatteten Beiträgen andie Finanzbehörde zu übermitteln. Sie soltlen sicherstellen, dass die in der Bescheinigung gennanten für den Steuerabzug auch so in der Steuererklärung erscheinen.
Der folgende Text ist ein Beispiel, wie die Information Ihrer Krankenversicherung aussehen könnte:
Beiträge welcher Personen sind steuerlich berücksichtigungsfähig?:
Die verbesserte Abzugsfähigkeit bezieht sich auf Beiträge, die Sie für sich, Ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und für Ihre Kinder zahlen, soweit die Kinder noch unterhaltsberechtigt sind.
Welche Beiträge sind steuerlich berücksichtigungsfähig?;
Steuerlich berücksichtigungsfähig sind Beitragsanteile zu einer aktiven Krankenversicherung, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Sollten dadurch bestimmte Höchstbeträge noch nicht überschritten sein, können auch Beitragsanteile für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz bspw. für Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen geltend gemacht werden. Sofern Ihr Versicherungsschutz Beitragsrückerstattungen gewährt, sind diese anteilig anzurechnen. Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind in voller Höhe berücksichtigungsfähig.
Bei Arbeitnehmern sind die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge bzw. Beitragsanteile um Zuschüsse, die durch den Arbeitgeber erbracht wurden, zu kürzen.
Wie werden die Beitragsanteile berechnet?:
Die steuerlich abzugsfähigen Beitragsanteile werden für jeden Tarif durch eine Quote ermittelt. Die Zusammensetzung der jeweiligen Quoten hat der Gesetzgeber in einer Rechtsverordnung festgelegt.
|
|
|
|