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Voraussetzungen für Annahme von Betriebsvermögen
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist nur der Erwerb solchen Betriebsvermögens erbschafts- oder schenkungssteuerrechtlich begünstigt, das durchgängig sowohl beim Erblasser bzw. Schenker als auch beim Erwerber Betriebsvermögen darstellt. Damit hat das oberste Finanzgericht die gelegentlich vertretene Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei.
Urteil des BFH vom 14.02.2007 -
II R 69/05,
Betriebs-Berater 2007, 873