Bewirtungskosten für Teammitarbeiter absetzbar

Ein leitender Angestellter (hier Organisationsleiter einer Versicherung), dessen Bezüge in erheblichem Umfang (hier 40 Prozent) vom Erfolg seiner Mitarbeiter abhängen, kann die Kosten für die Bewirtung dieser Mitarbeiter (hier für eine Dinnerparty nach einer Jahresabschlusstagung) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit absetzen.

Urteil des FG Köln vom 19.01.2007
10 K 4902/04
Handelsblatt vom 07.03.2007

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