Verbilligter Erwerb eines Dienstwagens einkommensteuerpflichtig
Erwirbt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen gebrauchten Dienstwagen und liegt der gezahlte Kaufpreis unter dem Verkehrswert des Fahrzeugs, unterliegt die Differenz der Einkommensteuer. Der Verkehrswert ist der Preis, den der Wagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt tatsächlich erzielen würde. Dieser Preis kann durch ein Sachverständigengutachten oder mittels "Schwacke-Liste" ermittelt werden.
Urteil des BFH vom 17.06.2005 - VI R 84/04