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Vorsteuerabzug bei Kauf des Dienstwagens durch Arbeitnehmer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat ein interessantes Steuersparmodell bei der Anschaffung eines Dienstwagens durch den Arbeitnehmer rechtlich abgesegnet. Will ein Unternehmen selbst keine Fahrzeuge anschaffen, erwirbt der Angestellte den Wagen und vermietet ihn an den Arbeitgeber.

Der Vorteil besteht hierbei darin, dass der Mitarbeiter sofort die gesamte Vorsteuer geltend machen kann. Die bei der Vermietung anfallende Mehrwertsteuer muss er hingegen nur in kleinen Beträgen an das Finanzamt abführen.

Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11.11.2005 - 9 K 168/04

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