Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung auch bei zwei Arbeitsstellen

Die Absetzbarkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige ausschließlich außerhalb seines Hauptwohnsitzes beschäftigt ist. Vielmehr sieht der Bundesfinanzhof die vom Gesetz insoweit erforderliche Aufspaltung der einheitlichen Haushaltsführung auch dann für gegeben an, wenn der steuerpflichtige Arbeitnehmer sowohl am Ort der Zweitwohnung als auch am Ort seiner Hauptwohnung arbeitet.

Urteil des BFH vom 24.05.2007
VI R 47/03
Pressemitteilung des BFH

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