Eigenprovision: Minderung Anschaffungskosten

Eine vom Verkäufer einer Immobilie erhaltene Provision ist nicht steuerpflichtig, sondern mindert die Anschaffungskosten. Dies gilt zumindest, wenn der Grundstückserwerber vom Vermittler des Kaufvertrags eine Provision erhält, die keine besonderen, über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll (BFH-Urteil vom 16.3.2004, IX R 46/03).

Wenn hingegen die Zahlung der Eigenprovision wegen einer besondere Leistung des Erwerbers erfolgen würde, dann wäre die Zahlung steuerpflichtig (hier z.B. als "sonstige Einkünfte"). Im Urteilsfall erfolgte die Zahlung aber nur wegen des Kaufes der Eigentumswohnung.

Der Bundesfinanzhof sieht keine Leistung darin, dass der Erwerber damit den Kaufvertrag über seine Eigentumswohnung einer Vermittlung zugeführt hat. Als Folge sind die Anschaffungskosten um die gezahlte Provision zu mindern.

Verwandt: Erstattung Provision bzw. Eigenprovision Lebensversicherung

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