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Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Werden bei der Ermittlung des Einkommens für die Einkommensteuer Einkünfte berücksichtigt, die im Veranlagungszeitraum oder in den vier vorangegangenen Jahren als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben, so ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag (vgl. § 35b EStG). Es handelt sich dabei um eine anteilige Ermäßigung und keine vollständige Beseitigung der Doppelbelastung.

Durch die Erbschaftsteuerreform ist diese (in 1999 abgeschaffte) Vorschrift zur Verminderung einer eventuellen Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer wieder eingeführt worden. Grundsätzlich droht eine Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer sowie Einkommensteuer, wenn im Erbfall oder durch Schenkung Vermögen übergeht, das mit einer latenten Einkommensteuer belastet ist.

Die Wirtschaftsprüfer-Kanzlei Rödl & Partner GbR hat u.a. im Wirtschaftsjournal ein Beispiel veröffentlicht, dass die Wirkung der Steuerermäßigung verdeutlicht. Dieses Beispiel wird hier wiedergegeben:
Nach dem Tod des Erblassers erbt dessen Tochter eine Forderung aus der Aufsichtsratstätigkeit ihres Vaters in Höhe von 100.000 Euro. Der persönliche Freibetrag der Tochter ist durch Vorschenkungen verbraucht, sodass eine Erbschaftsteuer auf den Erwerb von 7.000 Euro anfällt. Die bei der Tochter auf die Einkünfte anfallende Ertragsteuerlast (zur Vereinfachung ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) beträgt vor Anwendung der Steuerermäßigung im Spitzensteuersatz 45.000 Euro. Diese ermäßigt sich nach § 35b EStG um 3.150 Euro (Ermäßigung um 7 Prozent entsprechend der Erbschaftsteuerbelastung).

Der Tochter verbleiben somit von dem Erbe nach Steuern 51.150 Euro. Wäre die Aufsichtsratsvergütung noch zu Lebzeiten des Vaters zugeflossen und die Einkommensteuer noch bei ihm angefallen, hätte er nur den Betrag nach Steuern von 55.000 Euro vererben können. Die Erbschaftsteuerlast hierauf hätte 3.850 Euro betragen. Der Tochter wären nach Steuern ebenfalls 51.150 Euro verblieben.

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