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Erbschaftsteuer - Stufentarif
Dem Erbschaftsteuergesetz liegt ein Stufentarif zugrunde: Der zu versteuernde Betrag wird nach dem Prozentsatz der höchsten erreichten Tarifstufe versteuert. Die aktuelle Erbschaftsteuertabelle zeigt die Höhe des Steuersatzes in Prozent je Steuerklasse, abhängig von dem Wert des Erbes auf Basis der Erbschaftsteuerreform.
Die Grenzen der Tarifstufen wurden zugunsten der Steuerpflichtigen nach oben geglättet. In Steuerklasse I bleibt es in der Erbschaftssteuertabelle bei den geltenden Tarifsätzen. Für die Steuerklassen II und III ist hingegen ein mehrstufiger Tarif mit Steuersätzen, beginnend ab 15 bis hin zu 50 Prozent eingeführt worden. Die Änderungen in der Erbschaftsteuertabelle sind erfolgt zum 01.01.2009 und für die Steuerklasse II noch einmal zum 01.01.2010. Folgen Sie bitte dem vorgenannten Link zur aktuellen Darstellung der Erbschaftsteuersätze. Dort wird auch der Härteausgleich im Erbschaftsteuertarif (Steuermilderung) beschrieben.