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Erbschaftsteuer: Beispielsberechnung bis 31.12.2008

Die nachfolgenden Beispiele basieren auf dem Gesetzesstand vor der Neuregelung der Erbschaftsteuer in 2009. Insbesondere sind die Freibeträge mit dieser Neuregelung spürbar geändert worden.

Wie bei allen Dokumenten wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung übernommen. Beachten Sie insbesondere, dass durch die neuen Freibeträge und Steuersätze der Erbschaftsteuer in 2009 sich andere Ergebnisse ergeben und die Erben sich für eine Besteuerung "alt oder neu" entscheiden können. Bei der Wahl des neuen Erbschaftsteuerrechts auf Altfälle in 2007 und 2008 finden aber die Freibeträge der ErbSt 2009 nochkeine Anwendung.

Beispiel: Der Sohn erbt vom Vater ein Mietshaus. Daten: Baujahr 1995, Grundstücksgröße 80.000qm, Bodenrichtwert 12,-- EUR. Die Jahresnettomieteinnahmen betragen
1999: 70.000 EUR
1998: 65.000 EUR
1997: 60.000 EUR

Lösung: Im Beispiel zur Berechnung der Erbschaftsteuer wird der Wert einer Immobilie im Todesfall oder als Schenkung ermittelt. Es wird zunächst der erbschaftsteuerliche Wert (ErbSt-Wert) festgestellt. Anschließend erfolgt die Kontrollrechnung, ob der ErbSt-Wert mindestens 80% des Wertes von Grund und Boden beträgt.
Der ErbSt-Wert wird wie folgt berechnet. (70.000 + 65.000 + 60.000) dividiert durch 3 = 65.000 EUR als Durchschnittsmiete. Betriebskosten mussten nicht abgesetzt werden, weil bereits Jahresnettomieten vorgegeben wurden.

65.000 x 12,5 812.500 EUR
Abschlag von 1,5% 12.188 EUR
  800.312 EUR
abgerundeter ErbSt-Wert 800.000 EUR

Kontrollrechnung:

80.000 x 12 960.000 EUR
Abschlag von 20% 192.000 EUR
  768.000 EUR

Der Mindestwert beträgt 768.000 EUR. Es bleibt also bei dem ermittelten ErbSt-Wert in Höhe von 800.000 EUR. Der Sohn hat einen persönlichen Freibetrag von 205.000 EUR. Auf die verbleibenden 595.000 EUR hat der Sohn 15 Prozent ErbSt zu zahlen, weil der Wert der ERbschaft unterhalb der Grenze von 600.000 Euro liegt.

Weiteres Beispiel: Der Sohn erbt vom Vater ein 10 Jahre altes, selbstgenutztes Zweifamilienhaus (20% Zuschlag für Ein- und Zweifamilienhäuser). Ortsübliche Vergleichsmiete: 20.000 EUR / Jahr

20.000 x 12,5 250.000 EUR
Abschlag von 10% 25.000 EUR
  225.000 EUR
Zuschlag von 20% 45.000 EUR
ErbSt-Wert 270.000 EUR

Es sei noch mal darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Zahlen sich auf Erbfälle vor dem 01.01.2009 beziehen.
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