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Das Testament soll die vererbten Gegenstände einwandfrei auflisten. Dabei ist jedoch die Beimessung von Werten zu vermeiden. Das gilt generell, egal ob Vermächtnis oder Teilungsanordnung.
Beispiel eines schlechten Testamentes: "Meiner Nichte XYZ vermache ich meinen Schmuck im Wert von 135.000 Euro und die Antiquitäten aus dem Wohnzimmer im Wert von 265.000 Euro".
Das Finanzamt wird sich hierüber freuen und die ErbSt entsprechend festsetzen. Besser wäre es gewesen, die Vermögensgegenstände ohne Wertangabe zu bezeichnen. Die Erbschaftsteuer wäre dann erheblich geringer ausgefallen.
Ein Grundwissen zu Vermächtnis im Erbrecht sollte vorhanden sein, um Fehler zu vermeiden wie zum Beispiel "Ist nun ein Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung gewollt?"
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