Grundbesitz und ErbschaftsteuerSeit dem 1. Januar 2009 gelten die neuen Bestimmungen zur Erbschaftsbesteuerung von Häusern und Wohnungen. Sehr komplizierte und bürokratische Gesetzesbestimmungen regeln dabei den Erbfall von selbstbewohnten Immobilien, wenn Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Kinder für einen bestimmten Mindestzeitraum diese Immobilie weiterhin selbst bewohnen. Der Inhalt ist im vorgenannten Artikel völlig neu geschrieben worden. Folgen Sie daher bitte diesem Link. Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit
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