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Grundbesitz und Erbschaftsteuer

Grundbesitz ist bei Substanzsteuern auch nach der Erbschaftsteuerreform 2009 nach wie vor privilegiert. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um selbstgenutzen Wohnraum handelt und der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner oder Kinder für einen bestimmten Mindestzeitraum diese Immobilie als Erbe weiterhin selbst bewohnen. Zu Wohnzwecken vermieteter Grundbesitz ist "nur" zu 90 Proeznt des Verkerhswertes anzusetzen.

Seit dem 1. Januar 2009 gelten die neuen Bestimmungen zur Erbschaftsbesteuerung von Häusern und Wohnungen. Sehr komplizierte und bürokratische Gesetzesbestimmungen regeln dabei den Erbfall von selbstbewohnten Immobilien, wenn Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Kinder für einen bestimmten Mindestzeitraum diese Immobilie weiterhin selbst bewohnen. Der Inhalt ist im vorgenannten Artikel völlig neu geschrieben worden. Folgen Sie daher bitte diesem Link.

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